Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Musik, Tanz und darstellender Kunst, sowie die Ausbildung von Jugendlichen, Kindern und Erwachsenen in diesen Fertigkeiten.
Der Satzungzweck wird verwirklicht insbesondere:
durch die Zuverfügungstellung von Unterrichtsräumen
durch Ensemblearbeit
Durchführung von Konzerten und Gestaltung von Projektwochenenden (Workshops)
Die Vereinsmittel ermöglichen:
Die Schaffung eines attraktiven Unterrichtsangebotes durch Gewinnung von qualifizierten Lehrern
Die Schaffung einer optimalen, räumlichen Situation zur Erteilung von Unterricht und Ensemblearbeit
Die Anschaffung von Instrumenten und anderen Hilfsmitteln für Unterricht und Ensemblearbeit
Das Erkennen und Fördern begabter Schüler
Die Absicherung der Schüler bei Veranstaltungen der Musikwerkstatt
Voraussetzung für die Erteilung des Unterrichtes ist die Mitgliedschaft im oben genannten Verein.
